Eine Sozialbestattung findet statt wenn die Angehörigen nicht über die finanziellen Mittel verfügen eine würdevolle Bestattung auszurichten, dann wird die Bestattung vom Sozialamt übernommen und man spricht von einer Sozialbestattung. Trotz allem, wird die Bestattung so würdevoll wie möglich ausgerichtet.
Die Übernahme der Bestattungskosten ist im Sozialgesetzbuch unter dem Paragraphen 74 geregelt.
„Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen“